Zum Warenkorb hinzugefügt
Produkt
Produktname
1x 0,00 €

Produkthilfe – Nahrungsergänzungsmittel

Firelax UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 17. Februar 2026
Informationen zu Lagerung, Einnahme, Verträglichkeit, Qualität und rechtlichen Pflichthinweisen

Was sind Nahrungsergänzungsmittel? #

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie enthalten konzentrierte Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung.

Rechtliche Definition NEM sind gemäß § 1 NemV (Nahrungsergänzungsmittelverordnung) und EU-Richtlinie 2002/46/EG als Lebensmittel eingestuft – nicht als Arzneimittel.
Darreichungsform NEM werden in dosierter Form in den Verkehr gebracht: Kapseln, Tabletten, Pulver, Flüssigkeiten in abgemessenen Mengen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 NemV).
Kein Arzneimittel NEM dienen nicht der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten. Sie ersetzen weder eine ausgewogene Ernährung noch eine ärztliche Behandlung.
Sportnahrung Sportnahrungsprodukte wie Proteinpulver, BCAAs, Kreatin oder Pre-Workout-Booster fallen als Nahrungsergänzungsmittel unter die gleichen Regelungen der NemV und LMIV.
Pflichthinweis gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 NemV: Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.

Pflichthinweise & Kennzeichnung #

Alle Firelax-Produkte tragen die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung gemäß LMIV (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) und NemV:

Bezeichnung Die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel" ist auf jedem Produkt angegeben (§ 4 Abs. 1 NemV).
Nährstoffangaben Die Menge der enthaltenen Nährstoffe/Stoffe je Tagesdosis in absoluten Zahlen und als Prozent der Referenzmengen (Art. 8 EU-RL 2002/46/EG; § 4 Abs. 2 Nr. 1 NemV).
Verzehrempfehlung Die empfohlene tägliche Verzehrmenge ist auf jedem Produkt angegeben (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 NemV).
Warnhinweise Hinweis, die empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten. Hinweis auf Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern. Hinweis, dass NEM kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 3-5 NemV).
Zutatenliste Vollständige Zutatenliste in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils (Art. 18 LMIV) inkl. Hervorhebung von Allergenen (Art. 21 LMIV).
MHD Mindesthaltbarkeitsdatum auf jeder Verpackung (Art. 9 Abs. 1 lit. f LMIV).
Anschrift Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers (Art. 9 Abs. 1 lit. h LMIV).
Online-Fernabsatz: Gemäß Art. 14 LMIV müssen alle Pflichtinformationen (außer MHD) vor Abschluss des Kaufvertrags auch im Online-Shop verfügbar sein.

Lagerung & Aufbewahrung #

Die korrekte Lagerung ist entscheidend für Qualität und Wirksamkeit deiner Nahrungsergänzungsmittel.

Temperatur Lagere die Produkte an einem kühlen, trockenen Ort bei Raumtemperatur (15–25 °C). Vermeide direkte Sonneneinstrahlung und Hitze (z. B. neben Heizung oder Herd).
Feuchtigkeit Halte die Verpackung stets gut verschlossen, um Feuchtigkeit und Kontamination zu vermeiden. Bewahre NEM nicht im Badezimmer auf (hohe Luftfeuchtigkeit).
Kindersicherheit Bewahre Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern auf (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 NemV). NEM können in konzentrierter Form für Kinder gefährlich sein.
Originalverpackung Belasse die Produkte in der Originalverpackung. Diese schützt vor Licht (bei lichtempfindlichen Stoffen wie Vitamin D oder Omega-3) und enthält alle wichtigen Informationen.
Kühlpflichtige Produkte Einige Produkte (z. B. Probiotika, flüssige Omega-3-Präparate) erfordern ggf. Kühlung bei 2–8 °C. Beachte hierzu die jeweiligen Angaben auf der Produktverpackung.

Einnahmeempfehlung #

Beachte stets die auf dem Produkt angegebene empfohlene Verzehrmenge. Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten für unsere Produktkategorien:

ProduktkategorieTypische EinnahmeHinweise
Proteinpulver1–2 Portionen (25–30 g) pro TagIn Wasser, Milch oder Smoothie. Vor oder nach dem Training.
Kreatin3–5 g pro TagTägliche Einnahme, unabhängig vom Training. Ausreichend Wasser trinken.
BCAAs / EAAs5–10 g pro TagVor, während oder nach dem Training in Wasser auflösen.
Vitamine / MineralstoffeGemäß ProduktangabeVorzugsweise zu einer Mahlzeit einnehmen (bessere Aufnahme).
Omega-31–2 Kapseln pro TagZu einer fetthaltigen Mahlzeit für bessere Bioverfügbarkeit.
Pre-Workout1 Portion (5–15 g) vor dem Training30 Min. vor dem Training. Nicht spät abends (Koffeingehalt beachten).
Wichtig: Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 NemV). Die hier genannten Werte dienen der allgemeinen Orientierung – die produktspezifischen Angaben auf der Verpackung sind maßgeblich.

Haltbarkeit & Mindesthaltbarkeitsdatum #

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis wann das Produkt bei sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften mindestens behält (Art. 2 Abs. 2 lit. r LMIV).

MHD-Angabe Das MHD ist auf jeder Verpackung aufgedruckt. Bei NEM in Kapsel-/Tablettenform beträgt die Haltbarkeit typischerweise 18–24 Monate ab Herstellung.
Nach Ablauf des MHD Das MHD ist kein Verfallsdatum. Produkte sind oft auch nach Ablauf des MHD noch verzehrfähig, können aber an Qualität und Wirkstoffgehalt verlieren. Bei Unsicherheit: entsorgen.
Anbruch Nach dem Öffnen sollten Produkte innerhalb des auf der Verpackung angegebenen Zeitraums verbraucht werden (z. B. „Nach dem Öffnen innerhalb von 3 Monaten verbrauchen").
Sichtbare Veränderungen Veränderte Farbe, Geruch, Konsistenz oder Geschmack deuten auf Qualitätsminderung hin. In solchen Fällen das Produkt nicht mehr verwenden.

Allergene & Unverträglichkeiten #

Gemäß Anhang II der LMIV (EU-VO 1169/2011) müssen die folgenden 14 Hauptallergene in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Prüfe die Zutatenliste sorgfältig:

Glutenhaltiges GetreideWeizen, Roggen, Gerste, Hafer u.a.
Krebstiereund daraus gewonnene Erzeugnisse
Eierund daraus gewonnene Erzeugnisse
Fischund daraus gewonnene Erzeugnisse
Erdnüsseund daraus gewonnene Erzeugnisse
Sojabohnenund daraus gewonnene Erzeugnisse
Milch / Laktoseund daraus gewonnene Erzeugnisse
SchalenfrüchteMandeln, Haselnüsse, Walnüsse u.a.
Sellerieund daraus gewonnene Erzeugnisse
Senfund daraus gewonnene Erzeugnisse
Sesamsamenund daraus gewonnene Erzeugnisse
Schwefeldioxid / Sulfite> 10 mg/kg bzw. 10 mg/l
Lupinenund daraus gewonnene Erzeugnisse
Weichtiereund daraus gewonnene Erzeugnisse
Spurenhinweise Viele Produkte werden in Anlagen hergestellt, die auch allergenhaltige Produkte verarbeiten. Achte auf Spurenhinweise wie „Kann Spuren von Milch und Soja enthalten" auf der Verpackung.
Hervorhebung Allergene müssen in der Zutatenliste optisch hervorgehoben werden (z. B. fett oder GROSSBUCHSTABEN) gemäß Art. 21 Abs. 1 lit. b LMIV.

Zielgruppen & Kontraindikationen #

Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde, erwachsene Personen bestimmt. Bestimmte Personengruppen sollten vor der Einnahme Rücksprache mit einem Arzt halten:

Schwangere & Stillende Einige NEM sind in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht geeignet (z. B. hohe Vitamin-A-Dosen, bestimmte Kräuterextrakte). Konsultiere vor der Einnahme deinen Arzt.
Kinder & Jugendliche Unsere Produkte sind für Erwachsene formuliert. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind sie nicht bestimmt, sofern auf dem Produkt nicht anders angegeben.
Medikamenteneinnahme Bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten (insbes. Blutgerinnungshemmer, Blutdruckmedikamente, Immunsuppressiva) können Wechselwirkungen auftreten. Bitte konsultiere deinen Arzt oder Apotheker.
Vorerkrankungen Bei Nieren-, Leber- oder Stoffwechselerkrankungen, Diabetes oder anderen chronischen Erkrankungen vor der Einnahme ärztlichen Rat einholen.
Koffeinhaltig Produkte mit Koffein (z. B. Pre-Workout-Booster) sind nicht geeignet für koffeinempfindliche Personen, Schwangere, Stillende und Kinder. Koffeingehalt wird auf der Verpackung ausgewiesen.
Hinweis: Bei unerwünschten Reaktionen (z. B. Übelkeit, Hautreaktionen, Magen-Darm-Beschwerden) die Einnahme sofort abbrechen und einen Arzt konsultieren. Melde uns solche Fälle bitte, damit wir dich unterstützen können.

Qualität & Sicherheit #

Qualität und Sicherheit unserer Produkte haben höchste Priorität. Wir setzen auf geprüfte Rohstoffe und transparente Herstellungsprozesse.

Herstellung Unsere Produkte werden in zertifizierten Produktionsbetrieben in der EU hergestellt, die den Anforderungen der EU-Lebensmittelhygieneverordnung (EG Nr. 852/2004) entsprechen.
Höchstmengen Die eingesetzten Nährstoffmengen orientieren sich an den Höchstmengenempfehlungen des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) und des EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit).
Dopingfrei Unsere Sportnahrungsprodukte sind frei von verbotenen Substanzen gemäß der WADA-Verbotsliste (World Anti-Doping Agency). Wir setzen keine verbotenen Stimulanzien, Prohormone oder Anabolika ein.
Lebensmittelsicherheit Gemäß Art. 14 EU-VO 178/2002 dürfen keine unsicheren Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Wir stellen sicher, dass alle Produkte den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit entsprechen.
Rückverfolgbarkeit Gemäß Art. 18 EU-VO 178/2002 ist die Rückverfolgbarkeit unserer Produkte in allen Produktions- und Vertriebsstufen sichergestellt.

Rechtlicher Rahmen #

Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln unterliegt einem umfangreichen Regelwerk auf EU- und nationaler Ebene:

NemV Nahrungsergänzungsmittelverordnung – Nationale Umsetzung der EU-RL 2002/46/EG. Definiert NEM, regelt Kennzeichnung, zugelassene Stoffe und Pflichthinweise.
LMIV EU-Verordnung Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformationsverordnung. Regelt Pflichtangaben, Nährwertkennzeichnung, Allergenkennzeichnung und Fernabsatz-Informationspflichten (Art. 14).
Health-Claims-VO EU-Verordnung Nr. 1924/2006 – Regelt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln. Nur zugelassene Claims (Art. 13/14) dürfen verwendet werden.
BVL-Anzeigepflicht Gemäß § 5 NemV müssen NEM vor dem erstmaligen Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden.
EU-Basisverordnung EU-Verordnung Nr. 178/2002 – Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts: Lebensmittelsicherheit (Art. 14), Rückverfolgbarkeit (Art. 18), Verantwortung der Lebensmittelunternehmer (Art. 17).
Novel-Food-VO EU-Verordnung 2015/2283 – Neuartige Lebensmittel. Stoffe, die vor 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verwendet wurden, erfordern eine Zulassung.
LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch – Nationales Rahmengesetz für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.
Weitere rechtliche Informationen findest du in unseren AGB, der Datenschutzerklärung und den Rechtlichen Hinweisen.